Staatlicher Wiederaufbau in Bayern
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Städtebau
Der Städtebau
Der Städtebau ist verfassungsrechtlich Aufgabe der
Kommunen.
Die Oberste Baubehörde gibt dabei allerdings den
Gemeinden und Städten Planungs- und Entscheidungshilfen
an die Hand, um städtebauliche Zielsetzungen des
Freistaats zu vermitteln und die Siedlungsentwicklung in
Stadt und Land zu steuern.
Ob bei Straßenausbau, Siedlungsmodellen oder allgemein
bei Plänen der Flächennutzung, seit Bestehen der
Bundesrepublik trug die Oberste Baubehörde so dazu bei,
den bewohnten Teilen Bayerns ein einheitliches
Erscheinungsbild zu verleihen.
Durch die dabei landesweit gewonnenen Erkenntnisse und
Erfahrungen kann sie den Gemeinden wertvolle
Hilfestellung leisten, ohne deren Selbstständigkeit zu
beschneiden. |
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