Rat |
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(Stadtrat)
In den deutschen Städten seit dem 12. Jh.
Organ der Bürgerschaft zur
Selbstverwaltung. Da neben den Patriziern
seit dem 14. Jh. auch die Zünfte in den
Rat gewählt werden konnten, bildete sich
bald ein Innerer (Patrizier) und ein
�u�erer Rat (Zünfte) heraus. |
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Ratsherr |
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Mitglied
eines Stadtrats (Rats). |
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Ratskonsulent |
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Ratgeber und
Vertreter der Bürgerschaft, der die
Rechtsgeschäfte für diese zu besorgen
hatte. |
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Reformation |
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Durch
kirchliche Missstände ausgelöste
religiös-kirchliche Reformbewegung im
frühen 16. Jh., die zur Spaltung der
Kirche führte. Ausgelöst wurde die
Reformation durch Martin Luthers 95 Thesen
gegen den Ablasshandel der römischen
Kirche. |
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Reichsacht |
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Vom Kaiser ausgesprochene Acht, die für
das ganze Reich galt. Die Person über die
die Acht verhängt wurde, verlor jeglichen
Rechtsschutz und wurde aufgrund dessen
„vogelfrei“. |
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Reichslehen |
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Lehen, das
vom Reich (bzw. dt. Kaiser) verliehen wird. |
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Reichskammergerichts |
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Erstmals
1495, dann endgültig 1521 in der Nachfolge
des kaiserlichen Kammergerichts eingesetztes
ständiges kaiserlich-ständisches
Reichsgericht (seit 1527 in Speyer). |
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Reichsregiment |
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(ständisches)
Von 1500-02 und 1521-30 ständisches
Regierungsorgan des Reiches, das anfangs
neben dem Kaiser, später anstelle des
abwesenden Kaisers regierte. |
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Reichsschultheiß |
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Kaiserlicher
Beamter, der in einer Reichsstadt mit der
Gerichtspflege betraut war. |
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Reichsstadt |
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Reichsunmittelbare Stadt, die nicht einem
Landesherrn sondern direkt dem Kaiser und
Reich unterstand. |
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Reichsstände |
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Die
unmittelbaren Glieder des Reichs, die in
einem der drei Kollegien des Reichstags Sitz
und Stimme hatten. |
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Reichstag |
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Die
Vertretung der Reichsstände im Hl.
Römischen Reich. Seit 1489 war dieser
untergliedert in Kurfürstenkollegium,
Reichsfürstenrat und
Reichsstädtekollegium. |
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Reichsvikar |
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Vertreter
des deutschen Königs während dessen
Abwesenheit oder einer Reichsvakanz. Durch
die Goldene Bulle wurde das Amt für die
Länder fränkischen Rechts dem
Pfalzgrafen bei Rhein und für diejenigen
sächsischen Rechts dem Kurfürsten von
Sachsen übertragen. |
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Reißer |
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Bei dem
Druckverfahren des Holzschnitts wurde meist
die Vorzeichnung, auch Riss genannt, von
einem „Reißer“ hergestellt, während ein
Formschneider anschließend anhand dieses
Risses den eigentlichen Druckstock
anfertigte. |
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Renaissance |
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Stil der
europäischen Kunst, der um 1420 in Italien
begann und sich zur Zeit der italienischen
Hochrenaissance um 1500 auch außerhalb
Italiens niederschlug. Der Begriff wurde von
italienischen Zeitgenossen auf die
„Wiedergeburt der Kunst“ nach dem
Mittelalter bezogen. Die Künstler
orientierten sich nun wieder an der
klassischen Antike. |
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Rentämter |
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Landes- oder
standesherrliche Rechnungsbehörde zur
Einziehung der Einkünfte. |
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Retabel |
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(Altarretabel)
Ein auf dem hinteren Teil der Mensa
(Altartisch) oder auf einem Podest dahinter
aufgestelltes Bildwerk mit rahmenartigem
Aufbau. |
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Rochett |
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Talar�hnliches übergewand mit engen
Ärmeln, das nur von Bischöfen und
Prälaten getragen wurde. |
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Rollwerkkartusche |
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In der
Baukunst verwendetes Ornament, bestehend aus
einer schildartigen Fläche, auf der oft
Inschriften, Wappen oder Embleme angebracht
waren, sowie einem aus ‚Rollwerk‘ gebildeten
Rahmen, der an den Rändern plastisch
eingerollt erscheint. |
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Römische Kirche |
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Bezeichnung
zur Abgrenzung der „römisch-katholischen
Kirche“ zu den orthodoxen und seit dem 16.
Jahrhundert auch zu den evangelischen
Kirchen. |
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