Latein:
Data kal. iul. anno dominicae incarnationis MII, indictione XV, anno vero domni Heinrici regis I; actum Suntheime
Deutsch:
Gegeben an den Kalenden des Juli im Jahr 1002 der Fleischwerdung des Herrn (=1.7.1002), in der 15. Indiktion, im ersten Jahr des Herrn Königs Heinrich, geschehen zu Sontheim
Eschatokoll:
Datum und Actum
Ausstellungsdatum und -ort belegen die Anwesenheit des Herrschers in seinem Reich. Viele Etappenorte seines Umrittes sind so rekonstruierbar. Die Jahre als Kaiser werden eigens gezählt. Christliche Zeitrechnung, antikkaiserliche Steuereinteilung und persönliche Herrscherjahre ordnen die Urkunde in den Lauf der Heilsgeschichte ein.