Traditionelle Formeln sichern die Rechtswirksamkeit der Urkunde:
- das eröffnende Protokoll,
- die Beschreibung des Rechtsaktes im Kontext und
- das abschließende Eschatokoll.
Die feststehenden Wendungen wurden jeweils dem aktuellen Anlass angepasst. Unter Heinrich II. wurden die Formulierungen seiner Vorgänger weiterentwickelt.
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