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Vor Gericht
Im Jahr 1432 ermächtigte der Würzburger Fürstbischof
die Stadt Volkach zur Abhaltung von Halsgerichtsprozessen.
Seitdem mussten "todeswürdige Missetaten", die im Stadtgebiet
oder in der Gemarkung Volkachs geschahen, hier verhandelt werden.
Bestraft wurden Mord, Raub, Brand, Unzucht, Diebstahl und Grenzfrevel.
Am Beispiel eines Weindiebs beschrieb Niklas Brobst
den Verlauf eines solchen Prozesses illustriert mit 24 Miniaturen!
Nach langer Verhandlung sprachen die Schöffen den Weindieb schuldig,
und der Richter fällte das Todesurteil.
Natürlich erhielt der Verurteilte noch eine Henkersmahlzeit,
bevor er zum Galgenberg vor der Stadt geführt wurde.
Dort wurde das Urteil schließlich rechtmäßig vollzogen.
[folio 388r] |
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