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Das Gericht tagt weiter
Jetzt bestimmt der Angeklagte den weiteren Prozessverlauf:
Gibt er sich geschlagen, so kann das Gericht
sofort das Urteil fällen und verkünden.
Andernfalls kommt es zur eidlichen Überführung.
Der Kläger muss dann den Schuldeid schwören!
[folio 397r] |
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