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Kläger und Fürsprech
Der Kläger bittet beim Richter um einen Fürsprech.
Er wird aus den Reihen der Schöffen ausgewählt
und hilft dem Kläger bei der Beweisführung.
Kläger und Fürsprech tauschen sich
in einem Gespräch über Tat und Täter aus.
[folio 391v oben] |
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