Das Verhör
Der Angeklagte wird an die Gerichtsschranne herangeführt
und der Fürsprech weist ihm die Beweismittel am Boden.
Sowohl zur Anklage als auch zu den Beweisstücken
soll der Angeklagte nun Stellung beziehen.
[folio 395v]
Der Gefangene
Die Henkersmahlzeit
Das Gericht verlässt das Rathaus
Das Gericht betritt die Schranne
Der Gerichtsdiener wartet auf Anträge
Der Kläger bittet um Gehör
Kläger und Fürsprech
Kläger und Fürsprech stellen einen Antrag
Die Vorführung des Angeklagten
Der Richter bittet die Schöffen um Fragen
Der Angeklagte wird um die Schranne geführt
Richter und Gerichtsdiener
Das Verhör
Der Gerichtsschreiber
Das Gericht berät sich
Eidliche Überführung des Angeklagten
Das Strafmaß
Das Todesurteil
Ein Befreiungsversuch
Die Hinrichtung