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Der Richter bittet die Schöffen um Fragen
Der Fürsprech tritt an die Schranne und bittet den Richter
um einen Schöffen, der das weitere Vorgehen formulieren soll.
Der ausgewählte Schöffe bestimmt,
dass der Kläger den Diebstahl beschwören muss,
wenn der Angeklagte sich nicht selbst bekennt.
[folio 393v] |
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