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Bei „Gefahr für Leib oder Leben“ können

Betrunkene von der Polizei in Gewahrsam

genommen werden.

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Ausnüchterungszelle im Dienstgebäude

des Polizeipräsidiums Schwaben Nord

in Augsburg 2015

Fotografie von IrisWagner-Hoppe | Haus der

Bayerischen Geschichte,Augsburg (Photoresque)

sowie Nachbau mit Originalteilen |

Polizeipräsidium Schwaben Nord, Augsburg

D

ie Rechtsgrundlage für die Gewahr-

samnahme einer Person zur Ausnüch-

terung nach übermäßigem Alkoholkon-

sum findet sich im Polizeiaufgabengesetz

(

PAG

). Art.17, Abs.1 definiert dafür eine Si-

tuation, in der dies „zum Schutz der Person

gegen eine Gefahr für Leib oder Leben er-

forderlich ist, insbesondere weil die Person

sich erkennbar in einem die freie Willens-

bestimmung ausschließenden Zustand oder

sonst in hilfloser Lage befindet“.

Im Dienstgebäude des Polizeipräsi-

diums Schwaben Nord stehen insgesamt

19 Haftzellen zur Verfügung, wovon fünf

Zellen als so genannte Ausnüchterungszel-

len konzipiert sind.Diese sind durchgehend

gefliest, die Bettliegehöhe ist niedrig und

in der Mitte des Bodens befindet sich ein

Abfluss, um die Reinigung der Zelle zu

erleichtern. Es gibt keine beweglichen Mö-

bel und dieToilette aus Metall ist fest veran-

kert, um Sachbeschädigungen vorzubeugen.

Jährlich werden im Augsburger Dienstge-

bäude an der Gögginger Straße zwischen

2300 und 2400 Einlieferungen in den Poli-

zeiarrest registriert: rund 55 Prozent der

Arrestanten nach dem

PAG

, der Rest

überwiegend aufgrund strafprozessualer

Maßnahmen. Jährlich rund 500 Personen,

quer durch alle Berufsgruppen, männlich

wie weiblich, frequentieren unter polizei-

licher Aufsicht die Ausnüchterungszellen.

Die Kosten dafür haben sie selbst zu tra-

gen. Eine einfache Ausnüchterung kostet

60 Euro, wurde die Zelle übermäßig ver-

schmutzt, etwa durch Erbrochenes oder

Fäkalien, kommen zusätzlich 15 Euro auf

die Rechnung, massiver Widerstand bei

der Einlieferung in den Arrest schlägt mit

weiteren 53 Euro zu Buche (Stand Okto-

ber 2015).

S.Ha.

05 Von Viechrausch und Bierherz

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