 Schmuckblatt zur Erinnerung an den
Verfassungskonvent, das jeder Delegierte am Ende geschenkt bekam. |
Bevor sich der Konvent in drei
Unterausschüsse teilte, mußten einige grundsätzliche Fragen im
Rahmen des Plenums diskutiert werden.
Die bayerische Delegation
legte einen Grundgesetzentwurf sowie einige „Leitgedanken" vor, konnte
diese jedoch nicht als offizielle Grundlage für die Debatten durchsetzen.
Allerdings diente er in allen Sitzungen als hilfreiche Materialgrundlage.Vor
allem die Frage, ob man einen Staat oder ein Staatsfragment zu schaffen habe,
beschäftigte den Konvent. Bayern, das einen echten Staat neu konstituieren
wollte, fand mit dieser Zielsetzung keine Mehrheit.
Nach diesen Grundüberlegungen
wurde die Diskussion der Einzelfragen drei Unterausschüssen übertragen,
die die Hauptarbeit leisteten. |