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Verfassung
Dieser Teil der Konstitution erhielt erst Gestalt in der Verfassung
von 1818. Zur politischen Geschichte Bayerns gehören von diesem
Zeitpunkt an regelmäßig stattfindende Sitzungen der beiden
Kammern des Landtags. Die erste Kammer, die der Reichsräte,
war als adelige, konservative Kammer gedacht, die zweite, die Kammer
der Abgeordneten, war noch stark nach ständischem Prinzip zusammengesetzt.
Auf diese Weise war das Übergewicht des Adels im Landtag festgeschrieben.
Das alte Steuerbewilligungsrecht, das schon den Ständen ihren
Einfluß gesichert hatte, war auch das zentrale Machtinstrument
der "Volksvertretung". In der Präambel waren bereits
die wesentlichen Grundrechte garantiert.
Ludwig I. (1825-1848) allerdings installierte nach liberalen Anfängen
ein autoritäres Regierungssystem, das den König in den
Mittelpunkt des politischen Geschehens stellte und das seiner Neigung
zum Selbstherrschertum entsprach.
Nach der französischen Julirevolution von 1830 schloß
er sich mehr und mehr der restaurativen Politik des österreichischen
Staatskanzlers Metternich an, der Verfassungen und freiheitliches
Denken für die wahren Gefahren der Zeit hielt. Das Hambacher
Fest von 1832, das größte politische Volksfest jener
Jahre, gab den Ausschlag. Die Angst vor dem Umsturz bestimmte nun
die Politik der Fürsten, das konstitutionelle System wurde
bis 1848 eingeschränkt, wo immer dies möglich war.
Nach Unruhen in München und erzwungenen Zugeständnissen
an den Volkswillen trat König Ludwig am 20. März 1848
zurück.
Der erste Reformlandtag unter seinem Sohn Max II. (1848-1864) brachte
nun alle seit Jahrzehnten geforderten Verbesserungen: ein neues
Wahlgesetz, das Recht der Gesetzesinitiative des Landtags, die Ministerverantwortlichkeit.
Die Zensur wurde abgeschafft, das Vereins- und Versammlungsrecht
gestärkt. Endgültig der Vergangenheit gehörte nun
die Grundherrschaft an. Auch die Öffentlichkeit und Mündlichkeit
der Rechtspflege setzten sich endgültig durch. Die Folge dieser
Liberalisierung war in den nächsten Jahrzehnten das Aufblühen
politischer Zeitungen, Vereine und Parteien. Damit war der entscheidende
Schritt zum Rechtsstaat getan, der seine Wurzeln in der englischen
und französischen Verfassungstradition hatte.
Bayern und die deutsche Frage
Die schwierigsten Entscheidungen waren Max II. ohne Zweifel in der
deutschen Frage gestellt. Die Reichsverfassung von 1849 lehnte er
wie die Mehrzahl der deutschen Fürsten ab. Zugleich aber betrieb
er die sogenannte Triaspolitik eines "Dritten Deutschlands",
die Bayern als Führungsmacht der deutschen Klein- und Mittelmächte
seine Vorrangstellung sichern sollte. Diese Konzeption, die stets
Österreich und Preußen in einen künftigen deutschen
Staatsverband einschloß, scheiterte und konnte den wachsenden
Gegensatz zwischen den beiden deutschen Großmächten nicht
mildern.
Im Krieg von 1866 fiel endgültig die Entscheidung zugunsten
Preußens und der kleindeutschen Lösung. Bismarck, der
preußische Ministerpräsident, bestrafte Bayern, das im
Bund mit Österreich den Krieg verloren hatte, mit Gebietsabtretungen
und hohen Kriegskostenentschädigungen; zugleich aber band er
durch Schutz- und Trutzbündnisse die süddeutschen Staaten
an den neu gegründeten Norddeutschen Bund. Nicht zuletzt die
Wiedererneuerung des Zollvereins und die Errichtung eines Zollparlaments
wurden zu Wegbereitern des preußisch-deutschen Reiches.
Seither war die bayerische Politik zunehmend auf Preußen ausgerichtet.
1868 wurde in deutlicher Gegnerschaft zu dieser Entwicklung die
konservative Patriotenpartei gegründet, die vor allem gegen
die 1863 entstandene liberale Fortschrittspartei und deren kleindeutsche
Nationalpolitik kämpfte. 1870 trat Bayern im Bündnis mit
Preußen in den Krieg gegen Frankreich ein, den Bismarck geschickt
inszeniert hatte. Im November 1870 unterzeichnete Bayern die Verträge
über seinen Beitritt zum Norddeutschen Bund, Bayerns König
Ludwig II. (1864-1886) schrieb, gegen Zahlung einer bedeutenden
Geldsumme, den "Kaiserbrief" an Wilhelm I. von Preußen,
in dem er ihn namens der deutschen Fürsten zur Annahme der
Kaiserkrone aufforderte. Mit der Kaiserproklamation im Januar 1871
und der knappen Annahme der zwischen dem Reich und Bayern abgeschlossenen
Sonderverträge durch die Abgeordnetenkammer begann ein neues
Kapitel bayerischer Geschichte.
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