Start Bayern im 5. - 10. Jahrhundert Bayern im 10. - 12. Jahrhundert Bayern im 12. - 16. Jahrhundert Bayern im 16./17. Jahrhundert Bayern im 17./18. Jahrhundert Bayern von 1806 - 1918 Bayern von 1918 - 1945 Bayern von 1945 - 1988 Zeittafel Literatur Glossar Impressum

 

Das Königreich Bayern
(1806-1918)

Druckversion

Der moderne bayerische Staat, das heutige Staatsbayern, ist ein Kind der Französischen Revolution. Deren Geist und die starke Hand Napoleons haben diesen Staat geschaffen, sein Ziehvater aber war der allmächtige bayerische Minister Maximilian Joseph Graf Montgelas.

Säkularisation und Mediatisierung
Eine Vereinbarung des Friedens von Lunéville gestattete 1801 den deutschen Fürsten, die linksrheinische Gebiete an Frankreich verloren hatten, sich dafür an Reichsbesitz innerhalb ihres eigenen Territoriums schadlos zu halten. 1803 erlaubte im sogenannten Reichsdeputationshauptschluß unter dem Druck Napoleons das Reich selbst diese massiven Eingriffe, die mit den Begriffen Säkularisation und Mediatisierung bezeichnet werden. So wurden zahlreiche ehemalige Reichsgebiete nun zwangsweise der bayerischen Herrschaft unterstellt.

Säkularisiert wurden die reichsunmittelbaren geistlichen Gebiete, aber auch die landsässigen Klöster, die nicht dem Reich unterstanden. Schon 1802 wurden die Bettelorden aufgelöst, gegen die sich der aufgeklärte Zeitgeist besonders wandte. Mediatisiert wurden Reichsstädte, weltliche Reichsgebiete und Adelsherrschaften.

Seit 1805 war Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an Napoleon gebunden. 1806 schlossen sich Bayern und andere deutsche Mittelstaaten mit dem Kaiser der Franzosen im Rheinbund zusammen und sagten sich damit vom Reich los. Franz I. legte daraufhin die deutsche Kaiserkrone nieder, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war endgültig erloschen.

Bayerns Herrscher aber erhielt seine Belohnung: Als Max I. Joseph (1806-1825) wurde er erster bayerischer König. Aus der Sicht Montgelas' jedoch war das Bündnis mit Frankreich nur ein nüchterner Akt kühler Staatsräson, der bei Bedarf revidiert werden konnte. 1813 vollzog Bayern im Vertrag von Ried die Wende und war bei den Verhandlungen auf dem Wiener Kongreß (1814/15) erneut auf der Seite der Sieger.

Entstehung des modernen Staatsbayern
Das Ergebnis dieser Jahre war ein erheblich verändertes Bayern. Zu den alten Stammlanden Ober- und Niederbayern und Oberpfalz waren die neubayerischen Gebiete Frankens und Schwabens und die territorial getrennte Rheinpfalz gekommen. Länder unterschiedlichster Größe, Struktur und Tradition sahen sich damit, nicht selten gegen ihren Willen, in einem Gesamtstaat vereint.

Diesen "Fleckerlteppich" mit einheitlicher Verwaltung zu überziehen und damit regierbar zu machen, war das Ziel des gewaltigen Reformwerkes Montgelas', dessen Grundzüge er bereits 1796 in einer Schrift, dem sogenannten Ansbacher Mémoire, festgelegt hatte. In einer "Revolution von oben" schuf er den modernen Monopolstaat, der die ungeteilte Souveränität beanspruchte.

Das wichtigste Instrument dazu war eine wirkungsvolle Staatsverwaltung. Deshalb bildete die Verwaltungsreform den Kern der Montgelas'schen Maßnahmen. Eine Zentralregierung mit Fachministern bündelte nun den Entscheidungsprozeß, Mittelbehörden, den heutigen Bezirksregierungen vergleichbar, verwalteten die zunächst nach Flüssen benannten 13 bayerischen Kreise, die Kommunen wurden fest an den Staat gebunden. Neu geordnet wurden auch Gerichtsverfassung und Rechtspflege. Die unterste staatliche Ebene, die Landgerichte, vergleichbar den heutigen Landkreisen, umfaßten bis 1862 Justiz und Verwaltung gemeinsam. Besonderes Augenmerk richtete man auf die Schaffung einer qualifizierten Beamtenschaft. Ein erstes Beamtengesetz, die "Staatsdienerpragmatik" von 1805, bildete dazu die Grundlage. Eine Wirtschaftsreform vereinheitlichte Maße, Gewichte und Münzen, hob innerstaatliche Zölle auf, schränkte die feudale Grundherrschaft ein und nahm den Zünften ihren alten Status. Der Bildungsbereich wurde nun vom Staat organisiert und beaufsichtigt. Der Zuwachs an überwiegend protestantischen Gebieten verlangte auch eine tolerantere Religionspolitik: Seit 1809 galt zwischen Katholiken und Protestanten endgültig konfessionelle Parität, den Juden wurde immerhin der Status einer Privatkirchengesellschaft zugestanden.

In Zusammenfassung und zugleich als Gipfelpunkt der seit 1799 durchgeführten Maßnahmen erschien 1808 eine Konstitution, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und den Schutz des Eigentums sicherte. Außerdem versprach sie eine, wenn auch noch sehr eingeschränkte Form der Volksvertretung, eine Nationalrepräsentation.