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Der moderne bayerische Staat, das heutige Staatsbayern,
ist ein Kind der Französischen Revolution. Deren Geist und
die starke Hand Napoleons haben diesen Staat geschaffen, sein Ziehvater
aber war der allmächtige bayerische Minister Maximilian Joseph
Graf Montgelas.
Säkularisation und Mediatisierung
Eine Vereinbarung des Friedens von Lunéville gestattete 1801
den deutschen Fürsten, die linksrheinische Gebiete an Frankreich
verloren hatten, sich dafür an Reichsbesitz innerhalb ihres
eigenen Territoriums schadlos zu halten. 1803 erlaubte im sogenannten
Reichsdeputationshauptschluß unter dem Druck Napoleons das
Reich selbst diese massiven Eingriffe, die mit den Begriffen Säkularisation
und Mediatisierung bezeichnet werden. So wurden zahlreiche ehemalige
Reichsgebiete nun zwangsweise der bayerischen Herrschaft unterstellt.
Säkularisiert wurden die reichsunmittelbaren geistlichen Gebiete,
aber auch die landsässigen Klöster, die nicht dem Reich
unterstanden. Schon 1802 wurden die Bettelorden aufgelöst,
gegen die sich der aufgeklärte Zeitgeist besonders wandte.
Mediatisiert wurden Reichsstädte, weltliche Reichsgebiete und
Adelsherrschaften.
Seit 1805 war Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an Napoleon
gebunden. 1806 schlossen sich Bayern und andere deutsche Mittelstaaten
mit dem Kaiser der Franzosen im Rheinbund zusammen und sagten sich
damit vom Reich los. Franz I. legte daraufhin die deutsche Kaiserkrone
nieder, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war endgültig
erloschen.
Bayerns Herrscher aber erhielt seine Belohnung: Als Max I. Joseph
(1806-1825) wurde er erster bayerischer König. Aus der Sicht
Montgelas' jedoch war das Bündnis mit Frankreich nur ein nüchterner
Akt kühler Staatsräson, der bei Bedarf revidiert werden
konnte. 1813 vollzog Bayern im Vertrag von Ried die Wende und war
bei den Verhandlungen auf dem Wiener Kongreß (1814/15) erneut
auf der Seite der Sieger.
Entstehung des modernen Staatsbayern
Das Ergebnis dieser Jahre war ein erheblich verändertes Bayern.
Zu den alten Stammlanden Ober- und Niederbayern und Oberpfalz waren
die neubayerischen Gebiete Frankens und Schwabens und die territorial
getrennte Rheinpfalz gekommen. Länder unterschiedlichster Größe,
Struktur und Tradition sahen sich damit, nicht selten gegen ihren
Willen, in einem Gesamtstaat vereint.
Diesen "Fleckerlteppich" mit einheitlicher Verwaltung
zu überziehen und damit regierbar zu machen, war das Ziel des
gewaltigen Reformwerkes Montgelas', dessen Grundzüge er bereits
1796 in einer Schrift, dem sogenannten Ansbacher Mémoire,
festgelegt hatte. In einer "Revolution von oben" schuf
er den modernen Monopolstaat, der die ungeteilte Souveränität
beanspruchte.
Das wichtigste Instrument dazu war eine wirkungsvolle Staatsverwaltung.
Deshalb bildete die Verwaltungsreform den Kern der Montgelas'schen
Maßnahmen. Eine Zentralregierung mit Fachministern bündelte
nun den Entscheidungsprozeß, Mittelbehörden, den heutigen
Bezirksregierungen vergleichbar, verwalteten die zunächst nach
Flüssen benannten 13 bayerischen Kreise, die Kommunen wurden
fest an den Staat gebunden. Neu geordnet wurden auch Gerichtsverfassung
und Rechtspflege. Die unterste staatliche Ebene, die Landgerichte,
vergleichbar den heutigen Landkreisen, umfaßten bis 1862 Justiz
und Verwaltung gemeinsam. Besonderes Augenmerk richtete man auf
die Schaffung einer qualifizierten Beamtenschaft. Ein erstes Beamtengesetz,
die "Staatsdienerpragmatik" von 1805, bildete dazu die
Grundlage. Eine Wirtschaftsreform vereinheitlichte Maße, Gewichte
und Münzen, hob innerstaatliche Zölle auf, schränkte
die feudale Grundherrschaft ein und nahm den Zünften ihren
alten Status. Der Bildungsbereich wurde nun vom Staat organisiert
und beaufsichtigt. Der Zuwachs an überwiegend protestantischen
Gebieten verlangte auch eine tolerantere Religionspolitik: Seit
1809 galt zwischen Katholiken und Protestanten endgültig konfessionelle
Parität, den Juden wurde immerhin der Status einer Privatkirchengesellschaft
zugestanden.
In Zusammenfassung und zugleich als Gipfelpunkt der seit 1799 durchgeführten
Maßnahmen erschien 1808 eine Konstitution, die Freiheits-
und Gleichheitsrechte gewährte und den Schutz des Eigentums
sicherte. Außerdem versprach sie eine, wenn auch noch sehr
eingeschränkte Form der Volksvertretung, eine Nationalrepräsentation.
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