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Bayern
zwischen Habsburg und Frankreich
Die Politik Ferdinand Marias (1651-1679) sicherte Bayern zunächst
für nahezu 30 Jahre den Frieden. Bayerische Ansprüche
auf das Erbe des Hauses Habsburg führten jedoch 1670 zu einem
Bündnis mit Frankreich. Bayern wurde fortan Wortführer
einer Neutralitätspolitik im Reich, die maßgeblich den
Aufbau einer Vormachtstellung Frankreichs in Europa begünstigte.
Dynastischer Ehrgeiz und die Aussicht auf militärischen Ruhm
machten Max Emanuel zum Parteigänger des Kaisers. Die Rangerhöhung,
die er sich als Schwiegersohn des Kaisers für seine Siege in
den Türkenkriegen erwartete - welche dieser ihm aber verweigerte
-, erhoffte er sich später von einer Teilnahme am Spanischen
Erbfolgekrieg an der Seite Ludwigs XIV. von Frankreich. Für
Bayern endete diese Politik in einer Katastrophe. Nach der vernichtenden
Niederlage der bayerischen und französischen Heere bei Höchstädt
(1704) wurde Bayern von österreichischen Truppen besetzt. Aufstandsversuche
bayerischer Bauern scheiterten. Bei Sendling (1705) und Aidenbach
(1706) wurden ihre Aufgebote vernichtend geschlagen. Erst nachdem
sich Frankreich mit den siegreichen Seemächten England und
Holland verständigt hatte, konnte es auch die Wiederherstellung
Bayerns im Interesse des Gleichgewichts im Reich durchsetzen. Um
dem Haus Wittelsbach erneut als dritte Macht im Reich Geltung zu
verschaffen, schlossen die bayerische und die pfälzische Linie
einen Erbvertrag, die sogenannte Wittelsbacher Hausunion (1724).
Der Österreichische Erbfolgekrieg eröffnete Kurfürst
Karl Albrecht die Chance, als zweiter Wittelsbacher die Kaiserkrone
zu erwerben. Mit preußischer und französischer Unterstützung
wurde er als Karl VII. zum Kaiser gekrönt. Beim Friedensschluß
mußte jedoch sein Nachfolger, Max III. Joseph (1745-1777),
darauf verzichten, künftig Habsburg die Führungsrolle
im Reich streitig zu machen. Ein zweites Mal war der Versuch gescheitert,
an der Seite Frankreichs zur Großmacht aufzusteigen.
Aufgeklärter Absolutismus
Die allein aus der Praxis erwachsene Synthese von Absolutismus und
aufgeklärtem Gedankengut, der sogenannte "aufgeklärte"
Absolutismus, entsprach in Bayern nur in wenigen Bereichen den von
Joseph II. von Österreich und Friedrich II. von Preußen
gesetzten Maßstäben. Der Fürst blieb einem patrimonialen
Staatsverständnis verhaftet, d.h., er betrachtete den Staat
als seinen Privatbesitz. Eine dringend notwendige Reform der staatlichen
Verwaltung unterblieb. Einen ersten Anfang zur Ausbildung des Rechtsstaates
stellte Kreittmayrs Straf- und Zivilgesetzbuch dar, das wenigstens
die weitverbreitete Rechtsunsicherheit beseitigte. Gegenüber
der Kirche verschärfte der Staat sein Aufsichtsrecht und versuchte,
sich deren Reichtum zu erschließen. Auch Wissenschaft und
Jugenderziehung kamen zunehmend unter staatlichen Einfluß.
Einen Neuansatz staatlicher Wissenschaftsförderung bildete
die Gründung der Akademie der Wissenschaften (1759). Mit der
Verordnung der allgemeinen Schulpflicht (1771) wurden für das
Schulwesen neue Grundlagen geschaffen. Während der Staat so
zunehmend den kulturellen Bereich für sich beanspruchte, erlebten
die bayerischen Prälatenklöster gegen Ende des Jahrhunderts
dennoch eine letzte wissenschaftliche Blüte.
Beim Aussterben der altbayerischen Linie des Hauses Wittelsbach
erkannte Kaiser Joseph II. den Erbanspruch der pfälzischen
Linie nicht an und versuchte, Bayern als erledigtes Reichslehen
einzuziehen. Im darüber ausbrechenden Bayerischen Erbfolgekrieg
(1779) setzte Friedrich II. von Preußen den Erhalt Bayerns
durch. Gegen Abtretung des Innviertels anerkannte Joseph II. die
pfälzische Erbfolge. Die Abneigung Karl Theodors (1777-1799),
sein bayerisches Erbe anzutreten, verzögerte dringend notwendige
Reformen und konservierte den vorläufigen staatlichen Zustand
Pfalzbayerns. Sein Versuch, in der Auseinandersetzung mit dem revolutionären
Frankreich neutral zu bleiben, führte zur Besetzung der Pfalz
durch Frankreich und in die außenpolitische Isolierung. Nach
dem Tod des kinderlosen Kurfürsten fiel Bayern an den aus seinen
Stammlanden vertriebenen Herzog der pfälzischen Linie Zweibrücken-Birkenfeld,
Maximilian Joseph (1799).
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