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Die Behebung der Schäden des 30jährigen
Krieges erforderte in besonderem Maße das ordnende Eingreifen
des Landesherrn. Ohne daß sich dagegen nennenswerter Widerstand
von seiten des Adels regte, führte dies zur Ausbildung des
"höfischen" oder "fürstlichen" Absolutismus.
Für Kurbayern stellt der 1669 letztmals einberufene Landtag
den Höhepunkt und Abschluß dieser Entwicklung dar. Künftig
sollte nicht mehr der gesamte Landtag, sondern lediglich ein Ausschuß,
die Landschaftsverordnung, die vom Fürsten geforderten Steuern
bewilligen. Damit hatte sich auch in Bayern das Gleichgewicht zwischen
Fürst und Landständen endgültig zugunsten des Fürsten
verschoben. Der Anspruch der Teilgewalten, der Stände als organisierter
Körperschaft, auf politische Mitbestimmung war weitgehend beseitigt.
Dies entsprach der Theorie des Absolutismus. Sie forderte die Zusammenfassung
aller Staatsgewalt in der Hand des souveränen Fürsten.
Einen wichtigen Schritt dazu bedeutete der Westfälische Friede,
der den Reichsfürsten die volle Landeshoheit und ein Bündnisrecht
einräumte. In der Folgezeit bestimmte das Streben nach einer
Rangerhöhung des Kurfürsten maßgeblich die bayerische
Politik.
Fürstlicher Absolutismus
Die Grundlegung des "fürstlichen" Absolutismus in
Bayern vollzog sich bereits seit dem 16. und frühen 17. Jahrhundert.
Zunehmend fanden sich juristisch gebildete Bürger in der im
Aufbau befindlichen, allein vom Willen des Fürsten abhängigen
Zentralverwaltung. Der Anspruch der Stände auf Bestellung der
fürstlichen Räte war längst zurückgewiesen.
Mit dem stehenden Heer verfügte der Kurfürst mittlerweile
über ein Instrument, das eine unabhängige und offensive
Außenpolitik erlaubte. Diese orientierte sich ausschließlich
an den Interessen des Fürsten und seines Staates.
Bereits Maximilian hatte mit der Einführung des Landrechts
für Ober- und Niederbayern deutlich gemacht, daß allein
dem Fürsten das Recht der Gesetzgebung zukam. Unverkennbar
war das Bestreben, ein einheitliches und geschlossenes Rechtsgebiet
zu schaffen. Die Wahrung der ausschließlichen Katholizität
Bayerns und das rigoros gehandhabte Aufsichtsrecht über die
Kirche entsprachen den Folgerungen, die sich aus dem Selbstverständnis
des Herrschers "von Gottes Gnaden" ergaben. Höfisches
Fest, höfisches Zeremoniell und repräsentative Schloßbauten
verliehen dem fürstlichen Machtanspruch sichtbaren Ausdruck.
Zeitweilig galt der Münchner Hof als der glanzvollste in ganz
Deutschland.
Zur Finanzierung dieser Aufgaben reichten die Einnahmen des Kurfürsten
und die Beiträge der Landstände nicht aus. Eine staatliche
Wirtschaftspolitik, die auf die Erschließung neuer Finanzquellen
abzielte (Kameralismus), sollte Abhilfe schaffen. Gemäß
der zeitgenössischen Wirtschaftslehre sollte ein Überschuß
in der Handelsbilanz mit dem Ausland zu einem Zufluß an Edelmetall
führen (Merkantilismus). Zu diesem Zweck förderte der
Landesherr die Gründung arbeitsteilig arbeitender Großbetriebe
(Manufakturen), die er durch Monopole und Schutzzölle gegenüber
der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig machen wollte.
Mit wenigen Ausnahmen scheiterten diese staatswirtschaftlichen Ansätze
in Bayern. Dennoch war es in Friedenszeiten möglich, den bayerischen
Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten. Erst die ehrgeizige Außenpolitik
Max Emanuels (1679- 1726) und Karl Albrechts (1726-1745) ließ
die Verschuldung ungeheuer anwachsen.
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