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Jüngeres
Stammesherzogtum
Otto von Wittelsbach erhielt 1180 die bayerische Herzogswürde.
Mit ihm bekam das Haus Wittelsbach bis 1918 entscheidenden Einfluß
in Bayern. Die Wittelsbacher besaßen zwar Güter vor allem
in Oberbayern, konnten sich aber nicht mit den großen Geschlechtern
des Landes messen, wie z.B. den Grafen von Andechs oder von Bogen.
Sie verstanden es jedoch, seit dem 13. Jahrhundert durch Heiraten,
Kauf, Tausch, Erbschaften und den - oftmals gewaltsamen - Erwerb
von Vogteien und Grundherrschaften ihren Privatbesitz erheblich
zu vergrößern.
Neuorganisation der Verwaltung
Nach dem Tod Herzog Ottos I. (1183) konnte Herzog Ludwig I. (1183-1231)
das bayerische Territorium im Norden und Osten weiter ausbauen.
1214 fiel ihm die "Pfalzgrafschaft bei Rhein" zu. Die
"Pfalz" blieb siebenhundert Jahre lang im Besitz der Wittelsbacher
und mit Unterbrechungen bis 1945 bei Bayern. Sein Sohn Otto II.
(1231-1253) erwarb Besitzungen der Grafen von Ortenburg, Andechs-Meranien
und Wasserburg. Die gewonnenen Besitz- und Herrschaftsrechte wurden
nicht mehr als Lehen ausgegeben, sondern mit Hilfe meist herzoglicher
Ministerialen und durch ein neu geschaffenes Verwaltungssystem gesichert.
Otto II. begann mit dem Aufbau einer einheitlichen und für
das ganze Land verbindlichen Gesetzgebung. Es entstanden erst Ämter,
dann Pflegegerichte, in denen der Herzog die Hochgerichtsbarkeit,
der weltliche und geistliche Adel die niedere Gerichtsbarkeit besaßen.
Über Mord, Totschlag und Notzuchtverbrechen urteilte der Herzog
bzw. sein Richter, während alle anderen Vergehen in den Hofmarken
des Adels verhandelt wurden. Der bayerische Herzog bekam seit dem
Aussterben vieler Hochadelsfamilien im 13. Jahrhundert Macht über
ein festes Gebiet und begann, alle Gewalt zu "zentralisieren".
Er wurde damit zum Landesherrn, sein Herzogtum selbständiges
Reichsterritorium. Bayern war beim Tod Ottos II. das größte
Territorialherzogtum im Deutschen Reich.
Erbrecht und Teilungen
Wie viele andere Geschlechter des Spätmittelalters vererbten
die Wittelsbacher ihr Territorium wie einen Privatbesitz. Es gab
keine erbrechtliche Bevorzugung des Erstgeborenen. Die Söhne
eines Herzogs konnten ein Land entweder gemeinsam regieren, oder
sie mußten teilen. Die ersten Wittelsbacher Herzöge hatten
jeweils nur einen überlebenden Sohn. Zwei dagegen besaß
Otto II.: Ludwig II. und Heinrich XIII. Von 1253-1255 regierten
diese gemeinsam, 1255 teilten sie das Herzogtum. Oberbayern, die
wittelsbachischen Ämter auf dem Nordgau und die Rheinpfalz
erhielt Ludwig II. (1255-1294), Niederbayern fiel an Heinrich XIII.
(1255-1290). Die Brüder erwarben durch ihre Verwandtschaft
mit den Staufern 1268 das sogenannte "Konradinische Erbe"
mit Gütern in Südwestbayern, Schwaben und im Nordgau.
Trotz erneuter Teilung 1294 gelang
es Ludwig IV. (1294-1347), von seinen klerikalen Gegnern spöttisch
der "Bayer" genannt, das Haus Wittelsbach "international"
zu einem ersten Höhepunkt zu führen. Gegen seinen Mitbewerber
Friedrich den Schönen wurde Ludwig 1314 zum deutschen König
gewählt und gegen den Widerstand des Papstes Johannes XXII.
im Jahr 1328 zum Kaiser gekrönt. Ludwig der Bayer war der erste
Wittelsbacher auf dem Kaiserthron.
Während seiner Regierungszeit
wurde der wittelsbachische Territorialstaat erheblich vergrößert.
Ludwig gewann die Mark Brandenburg, die Grafschaft Tirol und die
niederländischen Provinzen Holland, Seeland, Friesland und
Hennegau für Bayern, die jedoch unter seinen Nachfolgern größtenteils
wieder verloren gingen.
Im "Hausvertrag von Pavia"
von 1329 vereinbarten die Vertragspartner, die Herzöge Ludwig
und Rudolf, daß beim Aussterben der einen Linie im Mannesstamm
die andere sie beerben sollte. Bis zum Jahr 1777 teilten sich die
Wittelsbacher in eine "ludwigsche" und in eine "rudolfinische"
Linie. Die Nachkommen von Ludwigs Bruder Rudolf I. erhielten die
Pfalz am Rhein, die später so genannte "Obere Pfalz"
und Teile des Nordgaus. Seine eigenen Nachkommen bekamen das altbayerische
Herzogtum Ober- und Niederbayern.
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