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Hochadel und Ministerialität
Bayern war somit in eine enge Verbindung mit dem Königtum getreten
und sollte in der Folgezeit in einem bisher ungekannten Ausmaß
im Dienst des Reiches stehen. Die reichspolitische Einbindung Bayerns
ging jedoch zu Lasten des Herzogsamtes. Bayern wurde im 11. Jahrhundert
entweder von den Herrschern selbst geführt oder jeweils nur
für eine kurze Zeit an einen meist kinderlosen Amtsinhaber
gegeben. Die Einsetzung von landfremden und in Bayern besitzlosen
Herzögen schwächte das Herzogsamt. Nutznießer dieser
Entwicklung waren die mächtigen Adelsfamilien, die eine zunehmende
Unabhängigkeit erreichten und wie das Königtum und der
Herzog versuchten, mehr oder weniger geschlossene Gebietsherrschaften
zu errichten. Es entwickelten sich Hochadelsherrschaften der Grafen
von Andechs, von Bogen, der Diepoldinger, Sulzbacher und der später
das Schicksal Bayerns bestimmenden Wittelsbacher.
Hatten die Adelsfamilien in der karolingischen und ottonischen Zeit
über weiten Streubesitz verfügt, so ist ab dem 11. Jahrhundert
eine zunehmende Konzentration auf relativ klar abgegrenzte Räume
feststellbar, was zu einer Intensivierung der Herrschaftsrechte
in diesen Räumen führte und grundlegend für die künftigen
Territorialbildungen war. Die Konzentration der Grundherrschaften,
also des Besitzes von Land und Leuten, und der Gerichtsbarkeit war
durch die Durchsetzung der Erbfolge in Ämtern und von Lehen,
vor allem von Reichslehen, möglich geworden. Über die
Vogteien, d.h. der weltlichen Verwaltung von Kirchenbesitz, errangen
diese Adelsfamilien auch den Zugriff auf kirchlichen Besitz. Besonders
gefördert wurde diese Ausbildung geschlossener Adelsherrschaften
im Osten des Herzogtums und im Alpenvorland auch durch Rodung und
intensiven Landausbau.
Die Grafen von Bogen dehnten zum Beispiel ihren Besitz durch Rodungen
weit in den Bayerischen Wald aus. Als Domvögte von Regensburg
und auf der Grundlage von Bamberger und Passauer Vogteien errichteten
sie im Nordosten des Herzogtums ein geschlossenes, für andere
Herrschaftsträger undurchdringliches Territorium. Sie besaßen
eine eigene Verwaltung, in deren Dienst viele Unfreie als Ministeriale
zu einer adelsgleichen Stellung aufsteigen konnten.
Kaiser Heinrich
II. starb 1024 kinderlos. Er wurde in Bamberg, dessen Bistum er
gegründet hatte, begraben. Die Funktion Bayerns im Reich bestand
aber unter seinen Nachfolgern, den fränkischen Saliern, weiter.
Das bayerische Herzogsamt blieb stark vom König abhängig.
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