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Parteien
In der bayerischen Innenpolitik gab es
in den 1950er Jahren erhebliche parteipolitische Turbulenzen. 1948
hatte die amerikanische Militärregierung die Bayernpartei landesweit
zugelassen. Damit begann ein jahrelanger Bruderkampf zwischen dem
altbayerischen Flügel der CSU und der Bayernpartei, die beide
auf dem Boden derselben Tradition standen. Die Bayernpartei artikulierte
sich allerdings radikaler und emotionaler, gemäß ihrem
Motto: "Bayern den Bayern!", im Sinne einer möglichst
geringen Abhängigkeit Bayerns von deutschen Zentralinstanzen
und einer Abwehr gegen die befürchtete Überfremdung durch
die Flüchtlinge. Gleichzeitig ging die Auseinandersetzung zwischen
den beiden Flügeln der CSU auch nach dem Rücktritt Müllers
als Parteivorsitzender und der Wahl Ehards zu seinem Nachfolger
(1949) weiter.
Regierungen
seit 1950
Die Landtagswahlen von 1950 brachten der CSU und der SPD etwa gleichviel
Stimmen (27,4% bzw. 28%), der Bayernpartei 18%. Entgegen dem Wunsch
des rechten CSU-Flügels nach einer Koalition mit der Bayernpartei
setzte Ehard eine Koalition mit der SPD und einer reinen Flüchtlingspartei,
dem BHE (Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten), durch. Die
nächsten Wahlen 1954 bescherten der CSU einen Stimmenzuwachs
auf 38%, zum Teil auf Kosten der Bayernpartei. Diese verband sich
aber mit der SPD, der FDP und dem BHE zur sog. Viererkoalition unter
Ministerpräsident Hoegner (1954-1957). Die Viererkoalition
brach wegen ihres Mangels an Homogenität auseinander. Dennoch
gelang es der Bayernpartei nicht, nun ein Regierungsbündnis
mit der CSU zu schließen. Vielmehr entstand eine Regierungskoalition
zwischen CSU, FDP und BHE unter Ministerpräsident Hanns Seidel
(1957-1960). Nach dessen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
folgte ihm vorübergehend Ehard bis zu den Wahlen von 1962,
seit denen die CSU im Landtag über die absolute Mehrheit der
Sitze verfügt. Ehards Nachfolger Alfons Goppel (1961-1978)
und Franz Josef Strauß (1978-1988) konnten reine CSU-Kabinette
bilden.
Schwerpunkte bayerischer Politik
Inhaltlich bleibt die bayerische Politik von drei Schwerpunkten
bestimmt: der Förderung von Wirtschaftswachstum, der Pflege
der Kulturstaatlichkeit und der Wahrung der föderalistischen
Ordnung der Bundesrepublik. Der eigene politische Gestaltungsspielraum
der Länder wird durch Vereinheitlichungstendenzen auf bundesdeutscher
und europäischer Ebene bedroht. In der Bundesrepublik erwies
sich der Bundesrat als geeignete Instanz zur koordinierten Vertretung
der Länderinteressen. Zugleich ist es Sache der Länder,
ihrerseits für eine solide finanzielle Grundlage zu sorgen,
damit sie ihren verbliebenen Gestaltungsspielraum nutzen können.
Im Zuge der europäischen Integration haben die Organe der Europäischen
Gemeinschaft in Brüssel immer mehr Kompetenzen erhalten. Daher
hat der Bundesrat auf Drängen Bayerns ein Mitspracherecht der
Länder in der Europapolitik der Bundesregierung durchgesetzt,
sofern die Bundesregierung mit der Europäischen Gemeinschaft
über Fragen verhandelt, die nach dem Grundgesetz zu den Zuständigkeiten
der Länder gehören. Bayern hat ferner in Brüssel
ein eigenes Informations- und Kontaktbüro eingerichtet. Bayern
begrüßt die europäische Einigung, sucht aber die
gewachsene Vielfalt der europäischen Regionen zu erhalten.
(Konrad von Zwehl)
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