Am 1. September 1948 trat in Bonn der
Parlamentarische Rat zusammen. Unter den von den Landtagen gewählten 65
Abgeordneten befanden sich auch 6 Mitglieder des Herrenchiemseer
Verfassungskonvents. Insbesondere Carlo Schmid als Vorsitzender des
Hauptausschusses und Anton Pfeiffer als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion gehörten
zu den führenden Köpfen. Zum Präsidenten wurde Konrad Adenauer
gewählt.
Den Kern der Diskussionen
bestimmten erneut die Probleme von Herrenchiemsee. Umfang und Wirksamkeit des Föderalismus
standen wiederum auf dem Prüfstand. Fragen der Kompetenzverteilung, der
Finanzhoheit und der Zusammensetzung der Zweiten Kammer spielten eine
herausragende Rolle. Aus einem für viele überraschenden Kompromiß
zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard und dem
Verfassungsexperten der SPD, Adolf Menzel, wurde schließlich eine föderalistische
Bundesratslösung geboren, die allerdings die Länderkammer nicht dem
Bundestag völlig gleichstellte. Auch für den Finanzbereich schuf
man ein Mischsystem, das die Gesetzgebungshoheit beim Bund ansiedelte und die
Ertragshoheit zwischen Bund und Ländern aufteilte. Die Diskussionen über
Tragfähigkeit und Gerechtigkeit dieses Systems sind bis heute nicht
abgerissen. |
 Unterzeichnung des Grundgesetzes
durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Ernst Reuter, am 23. Mai
1949. |