5.0 Der Verfassungskonvent
Mit den Vorarbeiten für die von den Alliierten geforderte westdeutsche Verfassung wurde ein eigenes Sachverständigengremium beauftragt.

Auf Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard und gegen den Wunsch Nordrhein-Westfalens, das die Tagung im eigenen Land ausrichten wollte, trafen sich elf hochrangige Landesvertreter im sogenannten Alten Schloß, einem säkularisierten Augustiner–Chorherrenstift auf der Herreninsel im Chiemsee.

Bestimmend für die Einberufung dieses „Verfassungskonvents" war der Wille der Länderchefs, noch einmal ihre Rolle als nationale Repräsentanten und damit als eigentliche Basis für ein künftiges deutsches Staatsgebilde gegenüber den erstarkenden Parteien zu unterstreichen. Jedes der damaligen elf westdeutschen Länder schickte ein stimmberechtigtes Mitglied.
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Eröffnung des Verfassungskonvents durch den Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Anton Pfeiffer am 10. August 1948. Im Bild rechts neben ihm der bayerische Vertreter Josef Schwalber und dessen Mitarbeiter Claus Leusser.
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Professor Carlo Schmid, der Delegierte von Württemberg-Hohenzollern und sein Mitarbeiter Gustav von Schmoller.
Neben den Mitarbeitern der Ländervertreter und einigen Sachverständigen nahm noch der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Otto Suhr, als Gast teil. Die Konventsteilnehmer, die teilweise mit ihren Ehefrauen anreisten, wohnten auf der Insel im Schloßhotel, im „Alten Schloß" selbst oder bei Privatpersonen.
Speisezimmer
Das Eckzimmer Nr. 7, von Ludwig II. als Speisezimmer genutzt. Hier wurde am 10. August 1948 der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee eröffnet (heute Teil der Ausstellung).


Sitzordnung
Sitzordnung
Die elf Bevollmächtigten waren allesamt Experten für staats- und verfassungsrechtliche Fragen. Die meisten süddeutschen Vertreter hatten darüberhinaus auch als Politiker einiges Gewicht. Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Anton Pfeiffer, dem auch die geschäftsmäßige Leitung oblag, eröffnete am 10. August 1948 den Konvent im Zimmer N° 7, dem ehemaligen Speisezimmer Ludwigs II.

Nach der einführenden Plenardebatte teilte sich das Gremium in drei Unterausschüsse und schuf in den folgenden 13 Tagen den fast vollständigen Entwurf eines Grundgesetzes. Zusammen mit einem darstellenden und einem kommentierenden Teil umfaßte der gesamte Tätigkeitsbericht des Konvents 95 Druckseiten, die zunächst der Konferenz der Ministerpräsidenten und anschließend dem Parlamentarischen Rat in Bonn zuging.

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