"...wider Laster und Sünde" - Augsburgs Weg in der Reformation

Ausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte in Augsburg, St. Anna,
vom 26. April bis 10. August 1997

Multimedia auf der Ausstellung
In die Ausstellung sind auch (multi)mediale Elemente einbezogen, die besonders von Jugendlichen geschätzt werden und einige didaktische Vorzüge besitzen. Ob sie den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Rundgangs oder erst hinterher angeboten werden, wäre jeweils zu prüfen.
Neben Tonduschen, die mit verschiedenen Hörbeispielen einen möglichst unmittelbaren Zugang zu Texten der Reformationszeit verschaffen wollen (vgl. Kat. 116 - oben erwähnt - und 133), werden an zwei Stellen Bildschirme mit ständig durchlaufenden Programmen eingesetzt, die bildliche und akustische Informationen in kurzer Zeit und dichtgedrängt vermitteln können. Im Falle der Augsburger Lutherdarstellungen (vgl. Kat. 11) macht die Wiedergabe der vielen Abbildungen zugleich die starke visuelle Medienpräsenz sinnfällig, die Luther in der Anfangsphase der Reformation besaß, während der Bildschirm zum Schweinfurter Bekenntnisbild (oben erwähnt, vgl. zu Kat. 77) mit der Konzentration auf vergrößerte Gemäldeausschnitte und den gezielten Wortkommentaren eine beachtliche analytische Intensität gewinnt.
Auch bietet die Ausstellung zwei Computerprogramme an. Das erste (vgl. Kat. 37) befaßt sich mit dem Geflecht der wichtigsten Familien, Kirchen und Prediger Augsburgs in der Reformationszeit und hat den enormen Vorteil, die komplexen Beziehungssysteme, die zwischen den verschiedenen Akteuren bestanden, auf spielerische und anschauliche Weise erfahrbar zu machen. Das zweite Programm (vgl. Kat. 60) begleitet die Vorstellung der 'lebenden' Druckwerkstatt im Innenhof des Kreuzgangs von St. Anna; es erläutert zunächst die Arbeit in der Druckstube, nämlich das Schriftgießen, Setzen und Drucken, informiert dann über Leben und Werk Gutenbergs und läßt den Besucher im dritten Teil mit Hilfe eines Spiels nachvollziehen, welche Fähigkeiten ein Schriftsetzer besitzen muß. Daß es sinnwidrig wäre, Schülerinnen und Schüler zur Nutzung der medialen Möglichkeiten zu verpflichten, versteht sich von selbst. Wird sie ihnen freigestellt - was durchaus zu empfehlen ist -, muß dies zeitlich und organisatorisch eingeplant werden.

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