Amtsschild der Königlich Bayerischen Zahlenlotterie
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(© Nördlingen, Städtische
Museen)
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Ein
Kennzeichen des absolutistischen Staates des 18. Jahrhundert war
die chronisch schlechte Finanzsituation. Dies änderte sich
auch in der Ära Montgelas nicht. Vor allem wegen der kostspieligen
Napoleonischen Kriege konnte der bayerische Staat nicht auf die
lukrativen Einnahmen aus dem Lottogeschäft verzichten. Von
der Einführung des Zahlenlottos 1735 hatte sich schon Kurfürst
Karl Albrecht eine Verbesserung der Staatsfinanzen versprochen.
Unter König Max I. Joseph wurde die Ausweitung des staatlich
kontrollierten Glückspiels betrieben. Zwischen
1804 und 1818 flossen der öffentlichen Hand allein auf diese
Weise rund 2,12 Millionen Gulden zu. Noch 1819 brachte das Geschäft
mit dem Glück dem Finanzministerium ein Achtel seiner Einkünfte
aus direkten Steuern ein.
Wiederholt hatte sich der Fiskus aber
auch mit Vorwürfen um die moralische Verwerflichkeit des
Spiels auseinander zu setzen.
Unter König Max II. konnten sich die Gegner der Lotterie
schließlich durchsetzen. Das staatliche Zahlenlotto wurde
mit Wirkung vom 31. Dezember 1861 abgeschafft und erst mit der
Gründung der Bayerischen Wiederaufbau-Lotterie (Bayerische
Staatslotterie) im Jahr 1946 wieder ins Leben gerufen.
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