Amtsschild der Königlich Bayerischen Zahlenlotterie

 


(© Nördlingen, Städtische Museen
)
Ein Kennzeichen des absolutistischen Staates des 18. Jahrhundert war die chronisch schlechte Finanzsituation. Dies änderte sich auch in der Ära Montgelas nicht. Vor allem wegen der kostspieligen Napoleonischen Kriege konnte der bayerische Staat nicht auf die lukrativen Einnahmen aus dem Lottogeschäft verzichten. Von der Einführung des Zahlenlottos 1735 hatte sich schon Kurfürst Karl Albrecht eine Verbesserung der Staatsfinanzen versprochen. Unter König Max I. Joseph wurde die Ausweitung des staatlich kontrollierten Glückspiels betrieben. Zwischen 1804 und 1818 flossen der öffentlichen Hand allein auf diese Weise rund 2,12 Millionen Gulden zu. Noch 1819 brachte das Geschäft mit dem Glück dem Finanzministerium ein Achtel seiner Einkünfte aus direkten Steuern ein.
Wiederholt hatte sich der Fiskus aber auch mit Vorwürfen um die moralische Verwerflichkeit des Spiels auseinander zu setzen
. Unter König Max II. konnten sich die Gegner der Lotterie schließlich durchsetzen. Das staatliche Zahlenlotto wurde mit Wirkung vom 31. Dezember 1861 abgeschafft und erst mit der Gründung der Bayerischen Wiederaufbau-Lotterie (Bayerische Staatslotterie) im Jahr 1946 wieder ins Leben gerufen.

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