Das heutige Staatsgebiet Bayerns war zu
Beginn des 19. Jahrhunderts besonders in den fränkischen
und schwäbischen Regionen durch ein Nebeneinander vieler
Herrschaften geprägt. Es war eine Anhäufung von Besitzungen
verschiedener geistlicher und weltlicher Fürsten sowie
Grafen, Herren und Ritter, die - mit unterschiedlichen Rechten
ausgestattet - ein bestimmtes Gebiet beherrschten.
Der Wunsch nach Vereinheitlichung der unterschiedlichen Gewalten
betraf neben den Ständen sowie dem reichsunmittelbaren
Adel auch die unterste Verwaltungsebene, die Kommunen. Der seit
1806 souveräne Staat forderte den Übergang aller Individualrechte
auf die als souverän gedachte Gesamtheit. Für die
Gemeinden bedeutete dies, daß sie sich von selbsverwalteten
Zusammenschlüssen zu staatlichen Verwaltungsorganen wandelten.
Die Gemeindemitglieder, bisher eigenverantwortlich auf der lokalen
Ebene, wurden zu unmündigen Objekten staatlicher Fürsorge.
Ein Zeichen dafür ist etwa die Übernahme der Armenfürsorge
durch den Staat.
Die Eingliederung der Städte, Märkte und Gemeinden
erfolgte schrittweise unter der maßgebenden Mitarbeit
der Referendare im Ministerium des Inneren, Karl Sebastian von
Hellersberg und Franz Joseph von Stichaner. Ganz im Sinne Montgelas'
betrieb Stichaner einerseits die Beseitigung der kommunalen
Selbstverwaltung, erkannte aber andererseits in der praktischen
Arbeit, daß hier eine Zentralisierung völlig realitätsfremd
wäre. Gerade die Gemeinden mußten schnell und flexibel
reagieren können. Vor allem wurde der Widerspruch deutlich,
der eigentlich die gesamte Reform Montgelas' begleitete: Der
"aufgeklärte Bürger" sollte sich mit dem
neuen Staat identifizieren, aber zunächst keine politische
Teilhabe besitzen.
In einem "Organischen Edikt" zur Verfassung von
1808 wurden genaue Richtlinien zur Bildung und Einteilung der
Gemeinden geschaffen. Danach entstanden aus den ca. 40 000 selbstverwalteten
Einheiten des Königreichs etwas über 8000 Gemeinden
als unterste staatliche Behörden. Während sich die
rechtliche Situation dieser Gemeinden bereits zehn Jahre später,
im Edikt von 1818, grundlegend veränderte, blieb ihre Zahl
bis zum Ende des 2. Weltkriegs relativ stabil. Nach einem Einschnitt
durch den Verlust der Rheinpfalz 1946 änderte sich die
Zahl der Gemeinden erst wieder durch die Gebietsreform von 1978,
die die heute bestehenden etwa 2000 Gemeinden schuf.
Eine Datensammlung zu den Gemeinden wurde in der im Jahr 1996
in Ansbach und München gezeigten Ausstellung "Bayern
entsteht - Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796"
als Multimedia-Anwendung zur Verfügung gestellt. Für
das Internet wurden die Angaben aufbereitet. Sie sind mit dem
Gemeindenamen
abrufbar. Zur Auswahl stehen, jeweils alphabetisch geordnet,
Listen der Gemeinden je Regierungsbezirk sowie aller Gemeinden
in Bayern.
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