1871
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Der Gebietsbestand von Preußen und Bayern nach dem Friedensvertrag
von Versailles bis zur NS-Zeit: die linksrheinschen Gebiete, das Rheinland
rechts des Rheins und das Ruhrgebiet bleiben unterschiedlich lange (maximal
bis 1930) besetzt; Danzig (ab 1920) und das Saarland (1920-1935) unterstehen
dem Völkerbund, Ostpreußen ist jetzt vom Reichsgebiet abgetrennt.
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