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mog nit" Stuttgart: J. Junginger Postkarte, 9 x 14 Augsburg, Haus der Bayerischen Geschichte Für seinen Eintritt in das kleindeutsche Reich unter preußischer Führung erhielt Bayern von Bismarck eine Reihe von Reservatrechten, darunter das Recht auf ein eigenes Post- und Eisenbahnwesen, die Militärhoheit in Friedenszeiten und die Biersteuer. |
Die Haltung Bismarcks gegenüber den süddeutschen Königreichen war bestimmt durch eine geschickte Kombination aus massivem Druck einerseits und großem Entgegenkommen andererseits. Vor allem auf die Gewinnung Bayerns kam es Bismarck an, da ein Reich ohne Bayern ein Torso bleiben musste. So räumte er Bayern in den Novemberverträgen 1870 eine Reihe von besonderen Hoheitsrechten (Reservatrechten) ein: Die bayerische Armee blieb ein selbstständiger Körper und unterstand im Frieden dem Oberkommando des bayerischen Königs, die Eisenbahn, das Post- und Telegrafenwesen blieben in bayerischer Verwaltung, die lukrative Bier- und Branntweinsteuer floss weitgehend in die bayerischen Kassen. Bayern wachte argwöhnisch über diese Rechte und versuchte ó mit unterschiedlichem Erfolg ó den oft nicht sonderlich taktvollen Bemühungen des Reichs, diese Reservatrechte zu Gunsten der "nationalstaatlichen Integration" und der "Schnelligkeit und Effizienz der Informations- und Kommunikationsströme" einzuschränken, Einhalt zu gebieten. Welch große Rolle die Reservatrechte auch im Bewusstsein der Bevölkerung spielten, zeigen verschiedene Postkarten. Die Angst vor dem "Einheitsglück" (e) und dem "Überpreusschísche(n) Einheitsreich" (c), in dem der "Löwí" immer mehr der "Jarde" (b) gleicht und dem "Münchíner Kindl" nicht einmal mehr sein eigener "Maßkrug" (d) bleibt, war ein "massenpsychologisches Phänomen" und leistete antizentralistischen und antipreußischen Tendenzen Vorschub. |