Reichskriege und Reichskriegswesen
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war auch ein Bündnis
der Reichsstände zur gemeinsamen Verteidigung und Kriegsführung.
Eine Reichskriegsverfassung kam 1681/82 zu Stande. Sie bestimmte: Reichskriege
und -frieden brauchen die Zustimmung des Reichstags. Eine Reichsarmee
existierte nur in Kriegszeiten. Sie bestand aus den Kontingenten der
Kreise, insgesamt mindestens 40 000 Mann. Die Leistung der einzelnen
Reichsstände bestimmte die Wormser Matrikel von 1521. Die Soldaten
wurden über die Kreiskriegskasse besoldet und ausgerüstet.
Die militärische Führung und z.B. die Artillerie wurde aus
der Reichskriegskasse bezahlt, die der Reichspfennigmeister verwaltete.
Eine Kriegssteuer entrichteten die Reichsstände in Form der so
genannten Römermonate.
Reichskriege betrafen immer nur eine äußere Bedrohung des
Reichs. Der Dreißigjährige Krieg war demnach ein Sonderfall:
ein Krieg auf dem Boden des Reichs, den die Reichsstände sowohl
untereinander führten als auch gegen Feinde von außen. Der
längste Reichskrieg, mit Unterbrechungen über drei Jahrhunderte,
wurde gegen das Osmanische Reich geführt. Der letzte Reichskrieg
fand gegen das revolutionäre Frankreich und die napoleonischen
Truppen statt. Der letzte Reichsfrieden war der 1801 geschlossene Friede
von Lunéville.
Reichsfinanzwesen
Gemeiner Pfennig, Kammerzieler und Römermonat
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation besaß eine zentrale
und für damalige Verhältnisse geordnete Finanzverwaltung.
Die Basis für das Steuersystem war die Wormser Reichsmatrikel von
1521. Nach ihr berechneten sich alle Beiträge der Reichsstände.
Es gab nur eine permanente Reichssteuer, den Kammerzieler, der 1507
für den Unterhalt des Reichskammergerichts eingeführt wurde.
Er löste den Gemeinen Pfennig ab, dessen Einziehung im Reich sich
nicht durchsetzen ließ. Die übrigen Reichssteuern, Römermonate
oder Türkensteuern, wurden lediglich für einen bestimmten
Zweck eingefordert. Sie mussten vom Reichstag jedesmal eigens bewilligt
werden.
Die Steuereinziehung erfolgte durch die Reichskreise, die Einzahlung
wurde in den so genannten Legstädten vorgenommen. Der Reichspfennigmeister
war zuständig für Einziehung, Anmahnung, Zwangseintreibung,
Verwaltung, Transport und Ausgabe der Reichssteuern. Er unterstand direkt
dem Kaiser bzw. der Hofkammer in Wien.
Die Reichsstände erhoben die Reichssteuern bei den Untertanen bzw.
baten die Landtage um die Bereitstellung der Gelder. Reichssteuern konnten
nach einer Bewilligung durch den Reichstag vom Kaiser beim Reichsgericht
eingeklagt werden.