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Absolutismus |
Regierungsform
mit vom Fürsten beanspruchter unbeschränkter Herrschaftsgewalt;
Höhepunkt in Europa im 17. und 18. Jahrhundert; auch Epochenbezeichnung:
Aufgeklärter Absolutismus: durch Aufklärung eingeschränkte Herrschaftsform,
in der sich der Fürst auch als erster Diener seines Staates versteht. |
Adel |
erblich bevorrechtete
Gesellschaftsschicht; nach der Lex Baiuvariorum nur fünf Adelsgeschlechter
im bayerischen Stammesherzogtum; seit 8. Jahrhundert breitere Adelsschicht
in Bayern |
Besatzungszonen |
1945-49 Aufteilung
Deutschlands in vier Besatzungsgebiete durch die vier Sieger- bzw.
Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion
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Bundesrat |
Vertretung
der Länderregierungen gemäß Grundgesetz als gleichberechtigte Gesetzgebungsinstanz
neben dem Bundestag in bestimmten Gesetzesmaterien |
Einheitsstaat |
Unterordnung
aller Verwaltungsaufgaben unter eine Zentralinstanz; denzentralisierter
E.: Verwaltung durch Regionalbehörden gemäß Rahmenvorschriften seitens
der Zentralinstanz |
Einwohnerwehren |
nach dem Ersten
Weltkrieg in der Tradition der Freikorps entstandene Freiwilligenverbände;
Grundlage für rechtsradikale Kampfverbände, z.B. Organisation Escherich,
Kampfbund Oberland |
Europäische
Gemeinschaft |
politischer
Zusammenschluß von westeuropäischen Staaten seit 1972; Vorstufe:
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft seit 1958 |
Föderalismus |
von lat. foedus
= Bündnis abgeleiteter Begriff; eine auf Bündnissen aufbauende innerstaatliche
Organisationsform mit starkem Gewicht der einzelnen Staaten bzw.
Teile |
Fraktion |
organisatorischer
Zusammenschluß der Abgeordneten einer Partei in einem Parlament
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Freie |
Stand zwischen
Adeligen und Unfreien bzw. Minderfreien; im Mittelalter Freiheit
durch Geburt, Königsdienst, Rodung, Seßhaftwerdung in der Stadt |
Freistaat |
Übersetzung
des Wortes Republik; als Begriff auch in der bayerischen Verfassung
1946; erstmals verwendet durch Kurt Eisner |
Gegenreformation |
Zurückführung
protestantisch gewordener Gebiete zur katholischen Religion |
Geistlicher
Rat |
1570 (Vorläufer
1556/57) als herzogliche Zentralbehörde mit weitgehender Kontroll-
und Strafbefugnis über den Klerus gegründete, mit geistlichen und
weltlichen Räten besetzte oberste Kirchen- und Schulbehörde |
Gemeinschaftsschule |
Grund- und
Hauptschule mit gemischtem Bekenntnis der Kinder auf christlicher
Grundlage und getrenntem Religionsunterricht |
Gesetzesinitiative |
Recht des
Landtags zur Einbringung von Gesetzesvorlagen; Einführung in Bayern
durch Reform von 1848 |
Gestapo |
Kürzel für
Geheime Staatspolizei in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft;
1933 in Preußen von Göring geschaffen; unter Himmler und Heydrich
entscheidendes innenpolitisches Machtwerkzeug des NS-Staates |
Graf |
Amt mit militärischen
und richterlichen Befugnissen in einem bestimmten Bezirk (Gau, Grafschaft,
Mark) |
Grundherrschaft |
Verfügung
von Personen (Adel) oder Institutionen (Herzogtum); Ausübung von
Herrschaftsrechten über ansässige Bauern und Verpflichtungen abhängiger
Bauern zu Dienstleistungen und Abgaben für den Grundherrn |
Hausmeier |
als Vorsteher
des königlichen Haushaltes wichtiges Hofamt im merowingischen Frankenreich;
Aufstieg zum fränkischen Königtum der Karolinger durch alleinige
und erbliche Inhaberschaft dieses Amtes |
Heerbann |
Recht des
fränkischen Königs zur Aufbietung des Heeres sowie Bezeichnung für
das Aufgebot selbst |
Herzog |
von den
Franken zur Eingliederung eines germanischen Stammes eingesetzter
Amtsinhaber; Erlangung einer eigenständigen Stellung im Frankenreich
als Stammesherzogtum; nach Niedergang des karolingischen Reiches
Aufleben als "Jüngeres Stammesherzogtum" |
Hochstift |
geistliches
Fürstentum eines Bischofs; nicht immer identisch mit Diözese |
Investitur |
im mittelalterlichen
Kirchenrecht Einsetzung der Geistlichen in weltliche und geistliche
Befugnisse, besonders die Übertragung von Bistümern und Abteien
durch den König |
Kaiser |
ursprünglich
römischer Titel; im Mittelalter Titel für den vom Papst gekrönten
König des Deutschen Reiches |
Kloster |
abgeschlossener
Wohnkomplex einer religiösen Glaubensgemeinschaft; Zusammenleben
nach vorgegebenen Regeln unter einem Leiter (Abt, Prior) bzw. einer
Leiterin (Äbtissin) |
Konfessionsschule |
Aufteilung
der Volks- bzw. Grund- und Hauptschule gemäß dem religiösen Bekenntnis
der Kinder |
Konradinisches
Erbe |
seit 1268
Bezeichnung für Territorialbesitz aus Gebieten des letzten Staufers
Konradin; Besitzteile aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen
an nieder- und oberbayerische Herzöge |
Konstitution |
geschriebene
Verfassung mit Fixierung von Grund- und Menschenrechten und Einschränkung
der monarchischen Gewalt durch eine Volksvertretung |
Konstitutionelle
Monarchie |
Verfassungsform
mit Teilung der Staatsgewalt zwischen König und Landtag auf der
Grundlage einer geschriebenen Verfassung; in Bayern Regierungsform
von 1808/1818 bis 1918 |
Konzentrationslager |
KZ oder
offiziell KL, Massenlager der Nationalsozialisten in Deutschland
und in den eroberten Ländern Europas ab 1933, zunächst zur Ausschaltung
politisch und religiös motivierter Gegner; Ermordung von ca. 6 Millionen
Juden in sogenannten Vernichtungslagern |
König
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bei den
Germanen durch besonderes Heil ausgezeichneter, durch Wahl oder
durch Bewährung im Kampf erhobener Adeliger; Herrschaft des Königs
im Mittelalter aufgrund von Wahl, Erb- bzw. Geblütsrecht, durch
Grundherrschaften und königliches Gefolge |
Kulturkampf
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Kampf zwischen
dem Staat und der katholischen Kirche vor allem in Preußen; auch
in Bayern durch den liberalen Minister Lutz; Maßnahmen gegen katholische
Bischöfe und Priester |
Kurwürde |
im Lauf
des 13. Jahrhunderts ausgebildete Würde, mit Berechtigung der sieben
Reichsfürsten zur Wahl des Königs; seit 1623 pfälzische Kur bei
Bayern |
Länderrat
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Koordinationsinstanz
der Länderregierung zuerst in der US-Zone, dann in den drei Westzonen
(1946-49) |
Landesfreiheit |
1508 Festschreibung
sämtlicher gewährter Rechte der Landstände (Steuerbewilligung, Steuererhebung
und niedere Gerichtsbarkeit) für das gesamte Herzogtum |
Landfrieden |
seit dem
hohen Mittelalter für alle Stände verbindliche Gesetze zur Eindämmung
der Selbsthilfe und Erhaltung des Friedens |
Landrecht
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allgemeines
Recht, im Mittelalter neben Sonderrechten immer in Kraft; Vereinheitlichung
seit 1900 im Bürgerlichen Recht |
Landschaft |
Gesamtheit
der Stände im Territorialstaat seit dem späten Mittelalter |
Landtag |
ursprünglich
Versammlung am Hof (Hoftag); seit dem Spätmittelalter Regionalversammlung
der Landstände, seit dem 19. Jahrhundert Volksvertretung meist in
zwei Häusern; in Bayern von 1818-1918 Kammer der Reichsräte (1.
Kammer) und Kammer der Abgeordneten (2. Kammer) |
Lehen |
aus Gefolgschaft
entstandenes Leiheverhältnis mit Nutzungsrecht von Grundbesitz bzw.
Übergabe eines Amtes auf Lebzeiten durch Lehensherren gegen persönliche
Leistungen des Beliehenen |
Lex
Baiuvariorum |
bairisches
Stammesrecht; älteste Sammlung von Gesetzen des Bayernstammes; Entstehung
wohl in der Zeit des 6.-8. Jahrhunderts |
Machtergreifung |
propagandistisch
verwendeter Begriff der Nationalsozialisten zur Verdeckung der pseudolegalen
Vorgangsweise Hitlers |
Markgraf |
von Karl
dem Großen geschaffenes Amt; Vereinigung mehrerer Grafschaften an
der Grenze oder Umfassung eines größeren außerhalb der eigentlichen
Reichsgrenzen gelegenen Gebietes |
Mediatisierung |
Übernahme
der reichsunmittelbaren Besitzungen und Herrschaften der Reichsstädte,
Reichsritterschaften, reichsunmittelbaren Adelsherrschaften durch
die jeweiligen Landesherren |
Mehrheitssozialisten |
Mitglieder
der SPD nach der Abspaltung von Spartakusbund und Unabhängiger Sozialdemokratischer
Partei Deutschland (USPD) im Jahr 1917 |
Ministeriale |
Dienstmann;
Unfreie, aber auch Freie; durch besonderen Dienst in Hofämtern oder
im Krieg sozialer Aufstieg in adelsähnliche Stellung |
Ministerverantwortlichkeit |
Verantwortlichkeit
des Ministers für Rechtsverordnungen gegenüber dem Landtag; in Bayern
seit Reform von 1848 |
Nationale
Revolution |
Losung des
Hitlerputsches von 1923 und Beispiel für die Orientierung der Nationalsozialisten
in Propagandamethode, Organisation und Symbolik am Vorbild der politischen
Linken |
Ottonische
Handfeste |
Bewilligung
einer einmaligen Steuer der niederbayerischen Stände und Bestätigung
ihrer Freiheiten und Privilegien durch Herzog Otto III. (1311) |
Parlamentarisierung
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Bestellung
der Regierung durch den Landtag statt durch den Monarchen; in Bayern
allerdings erst verspätet kurz vor der Revolution von 1918 |
Partikularismus |
abwertende Bezeichnung von politischen
Sonderbestrebungen der Glieder eines Reiches bzw. Bundes |
Potsdamer
Abkommen |
Vereinbarung
der drei Siegermächte USA, Großbritannien und Sowjetunion vom 2.8.1945
über die Behandlung des besiegten Deutschland; späterer Anschluß
Frankreichs |
Privilegium
minus |
von Friedrich
I. 1156 ausgestellte Urkunde mit weitreichenden Sonderrechten für
das neu errichtete Herzogtum Österreich |
Provinzialorganisation |
in zahlreichen
Ländern umfassendste Art von Verwaltungsbezirken; im Deutschen Reich
bis 1806 von den Reichskreisen wahrgenommen |
Rätesystem |
Sozialistische
Vorstellung der Räte (= Sowjets) als direkt- demokratische Vertretungsorgane
und maßgebende Entscheidungsträger; Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte
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Rechtsstaat |
Einschränkung
staatlicher Macht durch Recht und Gesetz; stufenweise Entwicklung
in Bayern im 19. und frühen 20. Jahrhundert |
Reformation |
unter Einfluß
der kirchlichen Reformbestrebungen des 15. Jahrhunderts Versuch
der Beseitigung von Mißständen in der katholischen Kirche; Trennung
der entstandenen reformierten (protestantischen) von der römisch-
katholischen Kirche |
Reichskammergericht |
nach Vorläufern
1527 in Speyer feste Einrichtung als kaiserlich-ständisches Reichsgericht;
Bestimmung der Beisitzer durch die Reichskreise |
Reichskreis
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im Zuge
der Reichsreform im 16. Jahrhundert Einteilung des Reiches in Kreise
mit Übertragung verschiedener wichtiger Verwaltungs- und Ordnungsfunktionen |
Reichsregiment |
Versuch
der Stände ab 1500 zur Schaffung einer ständischen Reichsgewalt
über Kaiser und Territorien |
Reichsritter |
Genossenschaft
der reichsunmittelbaren Ritter; seit 1577 Zusammenschluß in einem
Gesamtbund der drei Ritterkreise Schwaben, Franken und Rhein |
Reichsstadt |
Stadt auf
Reichsgut; seit dem 13. Jahrhundert als dritte Kraft bei Reichstagen,
Reichsstädte mit Vogteirechten und Territoriumsbildung hauptsächlich
in Schwaben und Franken |
Reichswehr |
Wehrmacht
des Deutschen Reiches 1919-1935; Formierung aufgrund des Militarisierungsverbots
von Versailles seit 1920 als 100 000-Mann-Berufsheer zur Aufrechterhaltung
der inneren Ordnung |
Reservatrechte |
Sonderrechte
Bayerns von 1871 im Deutschen Reich |
Romanen |
provinzialrömische
Vorbevölkerung; Überleben der Römerherrschaft durch Romanen vorwiegend
im Alpenraum und an der Donau |
Säkularisation |
Enteignung
kirchlichen Eigentums (Hochstifte; Reichsabteien) durch den Staat
im Gefolge des Friedens von Lunéville (1801) und des Reichsdeputationshauptschlusses
(1803) |
Schnaitbacher
Urkunde |
Genehmigung
einer einmaligen Steuer durch die oberbayerischen Stände nach Anerkennung
des Steuerbewilligungsrechts durch die Herzöge Rudolf I. und Ludwig
IV. (1302) |
Schwäbischer
Bund |
Zusammenschluß
von Fürsten, Rittern und Städten zur Sicherung des Landfriedens
in Südwestdeutschland 1488-1534 |
Senat |
neben Landtag
zweite Kammer in der Bayerischen Verfassung von 1946; Vertretung
der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften
des Landes als beratende Instanz im Gesetzgebungsverfahren |
Staatsbayern |
Bezeichnung
für den im frühen 19. Jahrhundert aus Altbayern, Franken und Schwaben
entstandenen modernen bayerischen Staat |
Stamm |
frühe ethnische
Organisationsform; bei den Germanen ursprünglich Kultverbände; Auflösung
in der Völkerwanderungszeit und Herausbildung neuer Stammesverbände
unter Führung von Königen und Herzögen |
Stände |
seit Mittelalter
Unterscheidung in privilegierte Stände von Adel, Geistlichkeit,
Bürgertum und nichtprivilegierte Bauern; seit dem 19. Jahrhundert
Arbeiterschaft als vierter Stand |
Teilherzogtum |
Aufteilung
des Herzogtums unter die erbberechtigten Söhne unter Wahrung des
Stammesverbandes |
Triaspolitik |
von Max
II. betriebene Politik eines "Dritten Deutschland" mit dem Versuch
des Aufbaus der süddeutschen Staaten unter bayerischer Führung zu
einer dritten Kraft neben Österreich und Preußen |
Verfassungsstaat |
Staat mit
Verfassung als bindender Grundlage staatlichen Handelns; in Bayern
zunächst auf der Basis einer vom König oktroyierten Verfassung (1818)
als konstitutionelle Monarchie, nach 1918 als parlamentarischer
Staat |
Vogt |
Vertretung
der weltlichen Angelegenheiten, vor allem auch der Gerichtsbarkeit
auf kirchlichem Gut durch einen weltlichen Herrschaftsträger; Vogtei
als Amt des Vogtes |
Volksbegehren |
gemäß Bayerischer
Verfassung Recht bei Antrag eines Zehntels der wahlberechtigten
Bürger auf Schaffung eines Gesetzes |
Volksentscheid |
Vorschrift
der Bayerischen Verfassung für eine mehrheitliche Entscheidung des
Volkes |
Zivilrecht |
Ausrichtung auf Schutz
privater Rechte im Gegensatz zum staatlichen Strafrecht; seit dem
18. Jahrhundert Zusammenfassung des Straf- und Zivilrechts |