Verfassung von 1808 Die am 1. Mai 1808 erlassene "Konstitution für das Königreich Baiern" fasste die wichtigsten ab 1799 durchgeführten Reformen zusammen und bot die Grundlage für die Fortentwicklung dieser Reformen durch "Organische Edikte" und andere Vollzugsvorschriften. Diese Verfassung mit ihren sechs Titeln und 45 Paragraphen trat am 1. Oktober 1808 in Kraft und kann zusammen mit den organischen, Edikten als Etablierung des Mémoires im Staat angesehen werden. Wichtig für die Gestaltung der inneren Verhältnisse des Landes war die Aufhebung aller besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbärmter und Landschaftlicher Korporationen der einzelnen Provinzen. Damit war der Weg frei die Vielzahl der im neuen bayerischen Staat aufgegangenen Territorien unterschiedlichster Art zu einem Staat zusammenzuschließen, der nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden konnte. Die "Hauptbestimmungen" der Konstitution enthielten die vom König als einem Organ des neuen Staates garantierten Grundrechte: Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, gleiche Steuerpflicht, gleicher Zutritt zu allen Staatsämtern, Abschaffung der Leibeigenschaft, Sicherheit der Person und des Eigentums, Gewissens- und Religionsfreiheit, Pressefreiheit im Rahmen bestimmter Zensurgesetze. Weitere "Titel" der Konstitution behandelten die Rechtsstellung des Königshauses gegenüber dem Staat, die Staatsverwaltung und die Behördenorganisation mit Ministerien, Mittel (= Kreis) und Unterbehörden. Dazu kamen Bestimmungen über Beamte, die Unabhängigkeit der Richter, eine neue Gerichtsverfassung sowie die Schaffung einheitlicher Bestimmungen über Straf- und Zivilrecht für das ganze Königreich und schließlich das Militär. Völlig neu war die im vierten "Titel" vorgesehene, nicht mehr nach Ständen zusammengesetzte Nationalrepräsentation. Das aktive wie passive Wahlrecht sollten nur die 200 "Land-Eigentümer, Kaufleute oder Fabrikanten" mit der höchsten Grundsteuerzahlung in jedem Kreis haben, was Montgelas' Skepsis gegenüber einer echten Volksvertretung deutlich zeigt. Freilich trat diese Nationalrepräsentation nie zusammen.
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