Hausvertrag von Pavia, Ausfertigung für die Pfalzgrafen mit Majestätssiegel Kaiser Ludwigs des Bayern

Der Hausvertrag von Pavia 1329 ist eine der für die territoriale und politische Entwicklung Bayerns wichtigsten Urkunden. In ihm wurde die Trennung der Pfalz von Bayern festgelegt und die Regierung in der Pfalz der rudolfinischen, in Bayern der ludowizischen Linie zugesprochen. Die Trennung bestand bis 1777, als Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz das Erbe beider Linien in “Churpfalzbaiern” wieder zusammenführte.

Pavia, 4. August 1329
Handschrift/Pergament, Tinte, Wachs, Textil, 60 x 57,5
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv (Hausurkunden 2402/1)
Lit.: AK Wittelsbach und Bayern, Bd. I,2, S. 236.


Der Hausvertrag von Pavia war eine versöhnende Vereinbarung zwischen Kaiser Ludwig dem Bayern und den Söhnen seines verstorbenen Bruders, Pfalzgraf Rudolf I. Die Pfalz am Rhein und die Oberpfalz sollten der jetzt so genannten Rudolfinischen Linie zugetan sein, Oberbayern aber der Ludowigischen oder Ludowizischen Linie gehören. Damit war eine Teilung der bayerischen und pfälzischen Lande erfolgt, die erst 1777 durch das Aussterben der Ludowizischen Linie aufgehoben wurde. Mit diesem Erbfall kam ein weiterer Passus des Hausvertrags zum Zuge, der besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte. Das Erbe von Kurfürst Max III. Joseph trat Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der Kurfürst des nun wieder vereinigten Pfalz-Bayern wurde. Eine dritte Vereinbarung – über einen Wechsel der Kurstimme zwischen den Linien – wurde durch die Goldene Bulle bereits hinfällig.
Grund für den Hausvertrag von Pavia waren Auseinandersetzungen um den Landesbesitz und die Regierungsgewalt in Bayern und der Pfalz zwischen den Nachfahren Herzog Ludwigs II. Dieser hatte in der ersten bayerischen Landesteilung 1255 Oberbayern und die Rheinpfalz in seiner Hand vereint, sein Bruder Heinrich hatte Niederbayern erhalten. Im Testament Ludwigs war eine Landesteilung unter seinen lebenden Söhnen vorgesehen, dies waren im Todesjahr 1294 Rudolf und Ludwig, der spätere Kaiser Ludwig der Bayer. Bayern zerfiel 1310 in einen Landesteil Bayern-Ingolstadt-Amberg für Ludwig und in einen Teil München-Burglengenfeld für Rudolf, die Vormundschaft für Niederbayern besaß Ludwig, dem dieser Landesteil 1340 zufiel. Es wurde allerdings eine gemeinsame Regierung vereinbart.
In der Auseinandersetzung zwischen dem Habsburger Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern um die Königswürde erkannte Rudolf letztlich seinen Bruder an und überließ ihm die Alleinregierung in Bayern und der Pfalz bis zum Ende der kriegerischen Handlungen. Schließlich gelang eine Versöhnung der beiden Gegenkönige, die dazu führte, dass Ludwig zum Kaiser gekrönt wurde, Friedrich zum Mitregenten im Reich wurde. Auf diesem Höhepunkt seines Erfolgs bereinigte Ludwig der Bayer im Hausvertrag von Pavia auch die umstrittene Landesherrschaft über Bayern und die Pfalz mit den Söhnen seines inzwischen verstorbenen Bruders, den Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., sowie seinem Neffen Ruprecht II., dem Sohn seines verstorbenen Bruders Adolf.

M. Ha.