Hausvertrag von Pavia, Ausfertigung für die Pfalzgrafen mit Majestätssiegel
Kaiser Ludwigs des Bayern
Der Hausvertrag von Pavia
1329 ist eine der für die territoriale und politische Entwicklung
Bayerns wichtigsten Urkunden. In ihm wurde die Trennung der Pfalz von
Bayern festgelegt und die Regierung in der Pfalz der rudolfinischen,
in Bayern der ludowizischen Linie zugesprochen. Die Trennung bestand
bis 1777, als Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz das Erbe beider
Linien in Churpfalzbaiern wieder zusammenführte.
Pavia, 4. August 1329
Handschrift/Pergament, Tinte, Wachs, Textil, 60 x 57,5
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv (Hausurkunden
2402/1)
Lit.: AK Wittelsbach und Bayern, Bd. I,2, S. 236.
Der Hausvertrag von Pavia war eine versöhnende Vereinbarung zwischen
Kaiser Ludwig dem Bayern und den Söhnen seines verstorbenen Bruders,
Pfalzgraf Rudolf I. Die Pfalz am Rhein und die Oberpfalz sollten der
jetzt so genannten Rudolfinischen Linie zugetan sein, Oberbayern aber
der Ludowigischen oder Ludowizischen Linie gehören. Damit war eine
Teilung der bayerischen und pfälzischen Lande erfolgt, die erst
1777 durch das Aussterben der Ludowizischen Linie aufgehoben wurde.
Mit diesem Erbfall kam ein weiterer Passus des Hausvertrags zum Zuge,
der besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere
deren Territorien und Rechte erben sollte. Das Erbe von Kurfürst
Max III. Joseph trat Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach
an, der Kurfürst des nun wieder vereinigten Pfalz-Bayern wurde.
Eine dritte Vereinbarung über einen Wechsel der Kurstimme
zwischen den Linien wurde durch die Goldene Bulle bereits hinfällig.
Grund für den Hausvertrag von Pavia waren Auseinandersetzungen
um den Landesbesitz und die Regierungsgewalt in Bayern und der Pfalz
zwischen den Nachfahren Herzog Ludwigs II. Dieser hatte in der ersten
bayerischen Landesteilung 1255 Oberbayern und die Rheinpfalz in seiner
Hand vereint, sein Bruder Heinrich hatte Niederbayern erhalten. Im Testament
Ludwigs war eine Landesteilung unter seinen lebenden Söhnen vorgesehen,
dies waren im Todesjahr 1294 Rudolf und Ludwig, der spätere Kaiser
Ludwig der Bayer. Bayern zerfiel 1310 in einen Landesteil Bayern-Ingolstadt-Amberg
für Ludwig und in einen Teil München-Burglengenfeld für
Rudolf, die Vormundschaft für Niederbayern besaß Ludwig,
dem dieser Landesteil 1340 zufiel. Es wurde allerdings eine gemeinsame
Regierung vereinbart.
In der Auseinandersetzung zwischen dem Habsburger Friedrich dem Schönen
und Ludwig dem Bayern um die Königswürde erkannte Rudolf letztlich
seinen Bruder an und überließ ihm die Alleinregierung in
Bayern und der Pfalz bis zum Ende der kriegerischen Handlungen. Schließlich
gelang eine Versöhnung der beiden Gegenkönige, die dazu führte,
dass Ludwig zum Kaiser gekrönt wurde, Friedrich zum Mitregenten
im Reich wurde. Auf diesem Höhepunkt seines Erfolgs bereinigte
Ludwig der Bayer im Hausvertrag von Pavia auch die umstrittene Landesherrschaft
über Bayern und die Pfalz mit den Söhnen seines inzwischen
verstorbenen Bruders, den Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., sowie
seinem Neffen Ruprecht II., dem Sohn seines verstorbenen Bruders Adolf.
M. Ha.